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Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen zu Pro Juventute

Was bedeutet eigentlich Pro Juventute?

"Pro Juventute" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt "für die Jugend".

Wie wird Pro Juventute geleitet und kontrolliert?

Pro Juventute ist ein Verein, der von zwei hauptamtlichen Direktorinnen geleitet wird. Das Kuratorium ist das Kontrollorgan des Vereins Pro Juventute. Es übt eine aufsichtsratsähnliche Funktion aus. Von einer*m Wirtschaftsprüfer*in wird die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel geprüft.

Wie kann man bei Pro Juventute ehrenamtlich mitarbeiten?

Im Bereich der Kinderbetreuung ist die ehrenamtliche Mitarbeit für gewöhnlich nicht möglich. Dies liegt vor allem an den hohen Qualifikationsansprüchen in den Verordnungen der Länder.

Je nach Qualifikation bzw. Ausbildungsstand freuen wir uns in anderen Bereichen der Pro Juventute nach genauer Prüfung über die Bewerbung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen.

Dazu ist auch noch die regionale Abstimmung wichtig. Danach lädt die Regions- bzw. Regionalleitung die Bewerber*innen zu persönlichen Gesprächen ein, um ihre Fähigkeiten und Motivation zu klären.

Wie unterscheidet sich Pro Juventute von anderen Unternehmen der Kinder- und Jugendhilfe?

Pro Juventute ist ausschließlich für Kinder in Österreich tätig. Um die soziale Verwaisung von jungen Menschen zu verhindern, bietet Pro Juventute in ihren Beratungszentren vielen Familien vorbeugende Hilfe an.

Gehören Pro Juventute Österreich und Pro Juventute Schweiz zusammen?

Beide Organisationen haben bis auf den selben Namen und den heute ähnlichen Leitgedanken nicht viel gemeinsam. Pro Juventute Österreich sowie Pro Juventute Schweiz wurden von unterschiedlichen Personen und unabhängig voneinander gegründet. Weder rechtlich, finanziell noch organisatorisch bestehen Zusammenhänge oder Abhängigkeiten. Einzig bei der Namensgebung sowie bei der wichtigen und zentralen Aufgabe - Kindern zu helfen - weisen beide Organisationen Parallelen auf.

Die Stiftung Pro Juventute Schweiz wurde bereits 1912 zur Bekämpfung der Tuberkulose bei Kindern und Jugendlichen gegründet.
 
Die erste Österreichische Kinderdorfvereinigung Pro Juventute wurde 1947 gegründet. Ursprünglicher Sinn war damals den Kriegswaisenkindern ein Zuhause zu geben.

Fragen zu den betreuten Kindern und Jugendlichen

Wir möchten gern ein Pflegekind aufnehmen. Sind wir da bei Pro Juventute richtig?

Über ein neues Zuhause für Pflegekinder entscheiden ausschließlich die Jugendämter. Pro Juventute vermittelt keine Pflegekinder und keine Adoptionen.

Wir möchten gern ein Kind adoptieren. Sind wir da bei Pro Juventute richtig?

Über ein neues Zuhause für Pflegekinder entscheiden ausschließlich die Jugendämter. Pro Juventute vermittelt keine Pflegekinder und keine Adoptionen.

Wir möchten gern ein Kind von Pro Juventute zum Wochenende zu uns einladen. Geht das?

Pflegekinder aus unseren Wohngemeinschaften bedürfen eines besonderen Schutzes. Sie sind in einem Beziehungsgefüge eingebunden und können dort nicht herausgenommen werden. Wir bitten um Verständnis, unsere Kinder keinen außenstehenden Personen anvertrauen zu dürfen.

Kann ich eine Patenschaft für ein Kind übernehmen?

Bei Pro Juventute gibt es keine Patenschaften für bestimmte Kinder, weil wir ein einzelnes Kind den anderen Kindern gegenüber nicht bevorzugt wollen. Wir freuen uns aber, wenn Sie eine Patenschaft für eine bestimmte Wohngemeinschaft übernehmen wollen. Am besten schicken Sie uns dazu ein Mail an office@projuventute.at

Welche Kinder bildet Pro Juventute auf der Website und auf Social Media ab?

Wir verwenden bei unserem gesamten Online-Auftritt grundsätzlich keine Bilder von Kindern und Jugendlichen, die von Pro Juventute betreut werden, da uns der Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte ein großes Anliegen ist. Für die Bildgestaltung haben wir daher Kinder- und Jugendmodels engagiert.

Wenn wir in Einzelfällen Bilder von von uns betreuten Heranwachsenden online verwenden, so liegt dafür die Zustimmung des jeweiligen Kindes, der zuständigen Kinder- und Jugendhilfebehörde sowie der Erziehungsberechtigten vor.

Fragen zu Spenden und Zusendungen

Was geschieht mit den Spendengeldern?

Die Spendengelder werden für neue Kinderprojekte sowie für den Erhalt, die Sicherung und den laufenden Betrieb unserer Wohn- und Betreuungsangebote verwendet.

Wie kann ich meine Spende steuerlich absetzen?

Wenn wir über Ihren korrekten Namen und Ihr Geburtsdatum verfügen, melden wir Ihren Spendenbetrag automatisch an das Finanzamt. Dies geschiet für das Vorjahr jeweils bis Ende Februar. Eine Spendenbestätigung ist damit nicht mehr notwendig.

Was sagt das Spendengütesiegel aus?

Das österreichische Spendengütesiegel ist ein offizielles Qualitätssiegel, über das Pro Juventute seit 2002 durchgehend verfügt. Jedes Jahr prüfen unabhängige Wirtschaftstreuhänder*innen unsere Geschäftstätigkeit hinsichtlich Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei wird unsere Arbeitsweise überprüft und sichergestellt, dass die Spenden tatsächlich bei ihrer Bestimmung ankommen. Vorrangiges Ziel des Spendengütesiegels ist also, den Willen der Spender*innen erfüllt zu wissen.

Wie kann ich meinen Einziehungsvertrag kündigen?

Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar! Für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hilft uns, wenn wir längerfristig und regelmäßig Beiträge erhalten. Denn dies sichert unsere Angebote für junge Menschen, die Hilfe benötigen. Darum freuen wir uns, wenn Sie Ihren Einziehungsauftrag nicht gleich kündigen, sondern vielleicht die Höhe Ihrer Unterstützung neu anpassen.

Nehmen Sie am Besten per Email (spenden@projuventute.at) oder telefonisch (+43 662 431355) Kontakt mit uns auf, um die Anpassung oder Kündigung Ihres Einziehungsauftrages mit uns zu besprechen.

Nimmt Pro Juventute auch Sachspenden an?

Ja, wir nehmen gerne Sachspenden an. Dabei bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir nur neuwertige Güter annehmen können. Als Spendenorganisation organisieren wir unsere Verwaltung sehr sparsam, daher müssen wir den Aufwand für das Sortieren von Sachspenden ebenfalls möglichst gering halten.

Sachspenden sammeln wir in der Zentrale der Pro Juventute (Fischergasse 17, 5020 Salzburg). Wir leiten sie dann direkt an unsere Betreuungsangebote weiter.

Warum gibt Pro Juventute Geld für Werbung aus?

Ohne Öffentlichkeitsarbeit und Werbung könnte Pro Juventute nicht auf ihre wertvolle Aufgabe für die Gemeinschaft aufmerksam machen. Helfen ist nur möglich, wenn alle wissen, wofür unsere Hilfe benötigt wird.

Inserate in den Printmedien sowie die Produktion und Ausstrahlung von Fernseh- und Rundfunkspots werden uns großteils kostenlos ermöglicht.

Anzeigen in sozialen Medien und die Werbung um Unterstützer*innen auf der Straße und bei Hausbesuchen sind nicht kostenlos, aber zur Aufrechterhaltung unserer Betreuungsangebote nicht mehr wegzudenken. Selbstverständlich werden diese Ausgaben im Rahmen des österreichischen Spendegütesiegels hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft.

Wirbt Pro Juventute auf der Straße oder an der Haustüre?

Ja, die Werbung auf der Straße oder an der Haustüre erfolgt durch sogenannte Dialoger*innen. Dabei erreichen wir auf direktem Weg sehr viele Menschen. Unser Ziel ist es, langfristige und dauerhafte Unterstützungen in Form von Fördermitgliedschaften mittels Einziehungsverträgen zu erhalten.

Im Dialog stellen wir möglichst viele Informationen zur Tätigkeit von Pro Juventute zur Verfügung. So wollen wir eine gute Grundlage für Ihre dauerhafte Unterstützung vermitteln.

Wie ist Straßen- oder Haustürwerbung bei Pro Juventute organisiert?

Pro Juventute beauftragt für die Straßen- und Haustürwerbung externe Dienstleister, die den Qualitätsstandards der Qualitätsinitiative Fördererwerbung des Fundraising Verband Austria unterliegen. Die Mitarbeiter*innen dieser Dienstleister treten im Namen und im Auftrag von Pro Juventute auf. Darum ist uns eine entsprechende Schulung genauso wichtig, wie deren Auftreten im Sinne der Werte und Haltung von Pro Juventute.

Die Dialoger*innen dürfen kein Bargeld annehmen. Sie sollen möglichst umfassend über Pro Juventute informieren und dabei um langfristige Unterstützungsbeiträge bitten. Der Abschluss von Einziehungsaufträgen erfolgt elektronisch mittels eines Tablets.

Die erfassten Daten werden direkt an Pro Juventute weitergeleitet und unter Wahrung des Datenschutzes verwaltet. Der Einzug der Beiträge erfolgt ebenso direkt durch Pro Juventute. Bevor der erste Unterstützungsbeitrag eingezogen wird, versuchen wir, Sie telefonisch zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die Daten richtig sind, und dass die Bereitschaft zur Unterstützung auch weiterhin besteht.

Welchen Qualitätsstandards unterliegt Pro Juventute bei der Straßen- und Haustürwerbung?

Pro Juventute ist Mitglied im Fundraising Verband Austria und unterliegt bei der Straßen- und Haustürwerbung den Standards der Qualitätsinitiative Fördererwerbung.

Wo kann ich mich über Spendenwerber*innen beschweren?

Sollten Sie Anlass zur Beschwerde haben, so tut uns das sehr leid!

Bitte wenden Sie sich gerne per Email (spenden@projuventute.at) oder telefonisch (+43 662 431355) an uns. Ihr Anliegen ist uns sehr wichtig und wir gehen selbstverständlich jeder Beschwerde nach.

Warum gibt Pro Juventute Geld für Mehrfachsendungen aus?

Wir bedauern sehr, dass manche Förderer*innen mehrfach erfasst worden sind. Dies passiert leider aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen des Namens oder der Adresse.

Wir sind ständig dabei, doppelte Adresseinträge zu finden und damit Mehrfachsendungen zu vermeiden.

Wie kann ich weniger Zusendungen von Pro Juventute erhalten?

Wenn Sie weniger Zusendungen erhalten möchten, teilen Sie uns das bitte per Email (spenden@projuventute.at) oder telefonisch (+43 662 431355) mit. Gerne passen wir die Frequenz an Ihre Wünsche an.

Anregungen, Hinweise und Beschwerden von Kindern, Jugendlichen und Care Leaver*innen

Wen soll ich informieren, wenn ich bei Pro Juventute Fehler in der Betreuung wahrnehme?

Bei Hinweisen auf Fehlleistungen und bei Beschwerden ist uns unabhängige Aufklärung wichtig. Deshalb führen wir hier die Ombudsstellen in den jeweiligen Bundesländern als Kontakt an.

Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich

Tor zum Landhaus, Stiege A, 3. OG
Wienerstraße 54
3109 St. Pölten

+43 2742 90 811 post.kija@noel.gv.at www.kija-noe.at

Kinder- und Jugendanwaltschaft Oberösterreich

Kärntnerstraße 10
4021 Linz

+43 732 779 777 kija@ooe.gv.at www.kija-ooe.at

Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg

Fasaneriestraße 35
5020 Salzburg

+43 662 430 550 kija@salzburg.gv.at www.kija-sbg.at

Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Paulustorgasse 4/III
8010 Graz

+43 316 877 4921 kija@stmk.gv.at www.kija.steiermark.at

Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol

Meraner Straße 5
6020 Innsbruck

+43 512 508 3792 kija@tirol.gv.at www.kija-tirol.at

Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien

Rathaus
1010 Wien

+43 1 707 7000 post@jugendanwalt.wien.gv.at www.kja.at

Fragen und Antwortungen für Bewerber*innen

Ich möchte bei Pro Juventute arbeiten. Wo kann ich mich am besten informieren?

Alle Antworten rund ums Arbeiten bei Pro Juventute finden Sie hier.

Mit Ihrer Spende schenken Sie einem Kind eine neue Perspektive.