Spendenabsetzbarkeit

Jede Spende, die Sie ab 1. Januar 2009 für Pro Juventute getätigt haben, ist jetzt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich beim Finanzamt absetzbar.

Was muss ich als Spender beachten?

  • Bewahren Sie unbedingt Ihre Belege auf! (Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Abbuchungen den betreffenden Kontoauszug.) Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit.
  • Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name angeführt ist.
  • Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt. Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10% Ihres Jahreseinkommens, bei Unternehmen 10% des Vorjahresgewinns.
  • Die Summe Ihrer Spenden und/oder Ihrer Fördemitgliedschaftsbeiträge können Sie am Jahresende bei Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen.

Was muss bei einem unternehmen beachtet werden?

  • Firmen können Geld- und Sachspenden bis zur Höhe von zehn Prozent des Jahresgewinns absetzen. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden nachgewiesen werden.

Wie hoch ist meine Steuerersparnis?

Seit 1. Jänner 2009 sind Spenden für Pro Juventute  bis zu 10 Prozent der Bemessungsgrundlage (Jahresbruttoeinkommen abzüglich des Sozialversicherungsbeitrages) steuerlich absetzbar.
Wenn die Besmessungsgrundlage z. B. 20.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.000 Euro absetzen. Bei einem Jahreseinkommen von 11.000 Euro bis 25.000 Euro (Jahresbruttoeinkommen abzüglich des Sozialversicherungsbeitrages) beträgt die Steuerentlastung für Spenden 36,5 Prozent.

Beispiel: Sie spenden 50 Euro an Pro Juventute: Beim Jahresausgleich oder bei der Einkommen-steuererklärung werden Ihnen 36,5 Prozent wieder gut geschrieben. Das heißt: Wenn Sie 50 Euro spenden, kostet Sie das nur 31,75 Euro.

  • Jahreseinkommen     bis 11.000 Euro                Steuerentlastung  0%
  • Jahreseinkommen     11.001 bis 25.000 Euro     Steuerentlastung  36,5%
  • Jahreseinkommen     25.001 bis 60.000 Euro     Steuerentlastung  43,2%
  • Jahreseinkommen     über 60.000 Euro              Steuerentlastung  50%

Folgende Rechenbeispiele dienen nur zur besseren Orientierung: 

  • Jahreseinkommen bis 11.000 Euro:

Spender bekommt nichts zurück.

  • Jahreseinkommen 11.001 bis 25.000 Euro:

Spende von 100 Euro - Sie bekommen 36,50 Euro zurück
Spende von   80 Euro - Sie bekommen 29,20 Euro zurück
Spende von   50 Euro - Sie bekommen 18,25 Euro zurück

  • Jahreseinkommen 25.001 bis 60.000 Euro:

Spende von 100 Euro - Sie bekommen 43,20 Euro zurück
Spende von   80 Euro - Sie bekommen 34,56 Euro zurück
Spende von   50 Euro - Sie bekommen 21,60 Euro zurück

  • Jahreseinkommen über 60.000 Euro:

Spende von 100 Euro - Sie bekommen 50 Euro zurück
Spende von   80 Euro - Sie bekommen 40 Euro zurück
Spende von   50 Euro - Sie bekommen 25 Euro zurück

Alle Angaben und Beispiele sind ohne Gewähr und dienen lediglich der Orientierung. Jegliche Haftung, vor allem für nicht eingetretene Steuereinsparung ist ausgeschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich einfach an unsere Spender-Hotline: +43 (0)662/431355-60.
Weitere Informationen: unter Link öffnet in externem Fenster: Zur Homepage der Fundraising Comptence Group GmbH zum Thema Spendenabsetzbarkeitwww.spendenabsetzbarkeit. info und auf der Homepage des Link öffnet in externem Fenster: Zur Homepage des Bundesministeriums für FinanzenBundesministeriums für Finanzen. 

Das österreichische Spendengütesiegel

Ihre Spende an Pro Juventute kommt garantiert an: Pro Juventute  wird nicht nur im Rahmen des Österreichischen Spendengütesiegels von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüft, sondern auch vom Bundesministerium für Finanzen aufs Genaueste unter die Lupe genommen. Ihre Hilfe landet bei österreichischen Kindern in Not! Weitere Informationen zum Spendengütesiegel ...

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